- Gefangenendilemma
- 1. Begriff: Das G. kennzeichnet eine Situation, in der individuell rationales Verhalten der einzelnen Gruppenmitglieder zu einem für die Gruppe insgesamt schlechten Ergebnis führt.- 2. Beispiel: Situation mehrerer Gefangener, die nicht miteinander kommunizieren und unabhängig voneinander verhört werden, wobei die Kronzeugenregelung gilt. Gefangene, die gestehen und damit ihre Mitgefangenen überführen, gehen straffrei aus, während die durch Geständnisse ihrer Komplizen Belasteten einer verschärften Bestrafung unterliegen. Gesteht ein Gefangener, so wird dieser (und alle weiteren Geständigen) einer gemilderten Strafe unterworfen. Das Entscheidungsdilemma liegt darin, dass jedem isoliert handelnden Gefangenen ein Geständnis vorteilhaft scheint. Folglich werden alle Gefangenen als dominante Strategie gestehen und sich dadurch einer Bestrafung aussetzen, der sie durch gemeinsames konsequentes Leugnen hätten ausweichen können.- 3. Wirtschaftswissenschaftliche Bedeutung: Das G. findet sich in zahlreichen wirtschaftlichen Konstellationen, z.B. bei Kartellen, dem Ziel der Preisniveaustabilität und im Rahmen von Kooperationsbeziehungen. In einer Forschungs- und Entwicklungskooperation etwa ist es für alle Partner individuell rational, eigene Ergebnisse zurückzuhalten und gleichzeitig von den Informationen des Partners zu profitieren. Handeln die übrigen Kooperationspartner aber entsprechend, so führt dies zu einem Zusammenbruch der vorteilhaften Kooperation. Das G. kann institutionell überwunden werden, wenn die Beteiligten im Interesse der Gruppe insgesamt auf kurzfristige individuelle Vorteile verzichten, um so in den Genuss der Kooperationsvorteile zu gelangen. Dies kann z.B. durch die Gestaltung langfristiger Verträge erreicht werden.- Vgl. auch ⇡ Spieltheorie.
Lexikon der Economics. 2013.